SIE SIND IN NOT UND BENÖTIGEN UNTERSTÜTZUNG?
Dann wenden Sie sich bitte an eine soziale Beratungsstelle aus Ihrer Region. Diese erarbeitet mit Ihnen gemeinsam in einem Beratungsprozess Lösungen für Ihre Probleme und aktuelle Lebenssituation. Eine davon kann ein Antrag bei der Kartei der Not sein.
WIE KANN ICH MICH AN EINE SOZIALE BERATUNGSSTELLE WENDEN?
Soziale Beratungsstellen sind offen für jeden, kostenlos und niedrigschwellig. Um Auskunft über das Angebot vor Ort bei Ihnen zu erhalten, können Sie sich an die Landratsämter, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen wenden. Große Träger sozialer Beratungsstellen sind beispielsweise Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie oder das Rote Kreuz sowie Bistümer oder Gemeinden. Online können Sie auf den Websiten der Anbieter auch Standortsuchen vor Ort durchführen, teilweise wird sogar eine erste Online-Beratung angeboten. Darüber hinaus gibt es Beratungsstellen, die auf bestimmte Zielgruppen und Probleme spezialisiert sind (z.B. Schuldnerberatung, Offene Hilfen, Seniorenfachberatung, etc.). Ist eine Beratungsstelle gefunden, besprechen Sie Ihr bestehendes Problem, um dafür eine Lösungsmöglichkeit zu entwickeln. Die Beratungsstelle prüft, ob z.B. weitere Anträge für soziale Leistungen bei Ämtern gestellt werden können, um die Notlage zu beheben. Die Kartei der Not kann erst unterstützen, wenn alle staatlichen Leistungen ausgeschöpft sind.
WIE VERLÄUFT DIE ANTRAGSTELLUNG BEI DER KARTEI DER NOT?
Die Beratungsstelle wird den ausgefüllten Antrag, bestehend aus einem Fragebogen und Sozialbericht, gemeinsam mit den Unterlagen wie Ihre Einkommensnachweise, Kostenvoranschläge etc. an uns senden. Anschließend prüfen wir diese und wenden uns bei Rückfragen immer direkt an Ihre Beratungsstelle. Bei Bewilligung erhält Ihre Beratungsstelle von uns ein Schreiben mit der Höhe der Beihilfe für den beantragten Zweck. Die Beihilfe wird auf das Konto der zuständigen Beratungsstelle überwiesen, die Abwicklung der Auszahlung und der Belege erfolgt somit ebenfalls in Abstimmung mit Ihrem Berater bzw. Beraterin. Denn so können wir Ihnen nachhaltig und für eine verbesserte Lebenssituation helfen.
AN WEN MÜSSEN SIE SICH WENDEN?
Die Kartei der Not hilft Menschen in unverschuldeten Notlagen, und wenn Sie sich in einer solchen befinden, sind wir gerne für Sie da. Bitte wenden Sie sich hierzu an eine Beratungsstelle aus Ihrer Region. Dort wird Ihnen weitergeholfen. Oft hilft auch schon eine kurze Suche im Internet oder Telefonbuch, um die sozialen Beratungsstellen und Organisationen in Ihrer Region herauszufinden. Trauen Sie sich, hier nach Unterstützung zu fragen!
WAS KANN BEANTRAGT WERDEN UND WO FINDET DIE BERATUNGSSTELLE WEITERE INFORMATIONEN?
Für die Beratungsstellen haben wir eine eigene Seite mit weiterführenden Informationen rund um die Antragsstellung und die möglichen Hilfen erstellt.