Eine Hilfe durch die Kartei der Not ist nur mit einem schriftlichen Antrag möglich, der gemeinsam mit einer sozialen Beratungsstelle gestellt wird. Dies ist sehr wichtig, da wir alle steuerrechtlichen Vorschriften erfüllen müssen und unsere Beihilfe durch Spenden ermöglicht werden.
Deshalb gibt es folgendes Verfahren: Ein Antrag besteht in der Regel
- aus dem Fragebogen,
- einem Sozialbericht der Beratungsstelle und
- Kopien von Einkommensnachweisen und
- anderen Nachweisen, die die Notlage belegen und erläutern.
Es ist wichtig für uns zu erkennen, um welche Notlage es geht und welche Hilfe wir dafür leisten sollen, um diese zu beheben.
Die Unterlagen können per Post, Fax oder Email an uns geschickt werden. Zu jedem Antrag kommunizieren wir ausschließlich mit der Beratungsstelle. Wenn also Rückfragen da sind, nehmen wir wieder Kontakt mit der Beratungsstelle auf. Die Rückmeldung über die Beihilfe geht meist binnen zwei bis vier Wochen immer schriftlich an die Beratungsstelle. Bei höheren Beträgen kann es länger dauern. Im Anschluss erfolgt die Zahlung ebenfalls auf das Konto der Beratungsstelle. Daher ist die Kontoverbindung auf dem Fragebogen notwendig. Die Beratungsstelle steuert die Weitergabe und den Einsatz der Beihilfe für den Klienten, da sie diesen und seine Situation/Möglichkeiten am besten kennt.
Die Verwendung jeder Beihilfe ist nachzuweisen, d.h. Kopien von Rechnungen und Quittungen sammelt die Beratungsstelle und schickt sie an uns bis zur Höhe der gewährten Beihilfe.
Weitere Informationen finden Sie im allgemeinen Infoblatt.
Die Antragsformulare können Sie hier runterladen.
Wir bieten im ganzen Arbeitsgebiet regelmäßig zentrale Informationsveranstaltungen an und kommen nach Vereinbarung auch in Ihre Einrichtung.
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NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Bei Fragen können Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.